Heilpraktikerin für Physiotherapie:
Ohne Umwege - direkt zu mir.
Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Heilpraktikerin für Physiotherapie: Ohne Umwege – direkt zu mir.
Du hast akute, plötzlich auftretende Schmerzen…
… dann komm direkt und ohne ärztliche Verordnung zu mir.
Durch meine Zusatzqualifikation „Heilpraktikerin für Physiotherapie“ ersparst Du Dir den Weg zum Arzt! Spreche vorher mit deiner Krankenversicherung (nur für Privatpatienten) ob Sie die Kosten für den Heilpraktiker übernehmen.
Alles beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch und einer ganzheitlichen physiotherapeutischen Untersuchung.
Im Anschluss werden wir die Untersuchungsergebnisse besprechen und einen individuellen Behandlungsplan erstellen.
Darauf folgt eine exakt auf den maximalen Therapieerfolg ausgerichtete Behandlung mit dafür geeigneten Behandlungstechniken.
Zum Abschluss gibt es eine Therapieempfehlung und wir vereinbaren die weitere Vorgehensweise.
Um es kurz zu sagen: Alle akuten und chronischen Schmerzzustände, sämtliche Einschränkungen bzgl. des Bewegungsapparats, Haltungsschäden, akute traumatische Verletzungen, rheumatische Beschwerden, aber auch die postoperative Nachbehandlung etc…
Du leidest an einem dieser Beschwerdebilder?
Dann verliere keine Zeit…
Lass den akuten Schmerz nicht zu einem chronischen Schmerz werden.
Für einen Termin kannst Du ca. 60 Minuten einplanen
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen physiotherapeutische Leistungen nur nach ärztlicher Verordnung und da ich keine Kassenzulassung habe, kann ich keine gesetzlich Versicherten Patienten behandeln.
Für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es aber die Möglichkeit der Kostenerstattung, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Bitte spreche vorab mit Deiner Versicherung.
Die Berufsbezeichnung „Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ oder „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln und selbst die Diagnose zu erstellen.
Für Dich als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zur Physiotherapeut:in Deines Vertrauens mit dieser Zusatzqualifikation zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren, was den vorherigen Weg zur und die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich macht.
Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Deine aktuelle Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
Also ohne Umwege direkt zur Physiotherapie!
Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil an: Die Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie können bei den Krankenkassen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden.
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Die kann – je nach Wunsch – auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken.
Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse.